Unser Antrag, die Einbahnstraßen Rodenbachs dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie für Radfahrende in beide Richtungen geöffnet werden können, ist auf offene Ohren gestoßen.
Gerade die Pendler, vom Bahnhof kommend, haben so einen kürzeren und angenehmeren Heimweg, was die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel stärkt.
Es ist erwiesen, dass weniger Unfälle passieren, wenn die Einbahnstraßen entsprechend ausgeschildert sind und somit die Autofahrerinnen und -fahrer auf entgegenkommende Radfahrende aufmerksam gemacht werden, denn von Letzteren fahren nicht wenige – trotz des Verbots – in die falsche Richtung und gefährden Passantinnen und Passanten, indem sie auf dem Bürgersteig fahren.
Schon 2016 hatte das Hessische Ministerium die Kommunen aufgefordert, ihre Einbahnstraßen dahingehend zu überprüfen. Inzwischen ist es sogar zurecht zur Pflicht gemacht worden.
Nun soll also die nächste Verkehrsschau, die für dieses Jahr geplant ist, dafür genutzt werden, diese Option endlich einmal zu prüfen, denn einige Bedingungen sind daran geknüpft – so muss die Straße mindestens 3,50 m breit und die Einsicht gut sein.
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