Wie wir schon im Wahlkampf versprochen haben, werden wir beantragen, dass die Archivsatzung der Gemeinde Rodenbach erneuert wird. Das Archiv bietet den Bürger*innen einen unglaublich großen Wissensschatz in sehr vielen lokalen Forschungsgebieten.
In der aktuellen Fassung der Satzung müssen die Bürger*innen, die das Archiv nutzen möchten, allerdings noch ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft machen. Das ist nach dem Hessischen Archivgesetz seit 2012 nicht mehr nötig.
Auch wird in der Satzung nur die männliche Anrede z.B. „Antragsteller“ verwendet. Inzwischen wäre es durchaus an Zeit, auch an die „Antragstellerin“ zu denken, bzw. „die antragstellenden Personen“ zu verwenden.
Auch finden die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sowie viele neue gesetzliche Regelungen der letzten 10 Jahre keine Beachtung. Durch die neue Satzung möchten wir unseren Bürger*innen den Zugang zum Archiv erleichtern und alle ermutigen, sich mit unserer Ortsgeschichte zu beschäftigen und Rodenbach auch mal aus einem anderen Blickwinkel kennenzulernen.
Stephan Loquai
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