Die Gemeinde Rodenbach hat sich vor einiger Zeit dazu entschlossen, ihren „Fußballvereinen einen Kunstrasen zu Trainingszwecken zur Verfügung zu stellen“, bzw. „die Kosten für die Errichtung und die Unterhaltung eines Kunstrasenplatzes sowie Zuschuss- und Fördermöglichkeiten zu ermitteln“.
Das ist gut und nötig, da ein solcher Platz 365 Tage im Jahr bespielbar ist und die Vereine davor bewahrt, dass Jugend dahin abwandert, wo es Kunstrasen gibt.
Nun ist es aber so, dass dieser Kunstrasen mit einem Gummigranulat befüllt ist, welches in den Boden dringt und die Ökologie gefährdet.
Ein Verbotsvorschlag der ECHA (Europäische Chemikalienagentur der EU) sorgte jetzt für Aufregung. Würde es für bestehende Kunstrasenplätze etwa Strafen geben?
Aber nein, so beruhigt die Hessische Landesregierung, es sei kein Verbot geplant.
Die ECHA prüfe derzeit im Rahmen der Europäischen Kunststoffstrategie lediglich, wie der Austrag von umweltschädlichem Mikroplastik in unsere Umwelt verringert werden könne.
Das ist richtig. In diesem Zusammenhang führt die ECHA derzeit eine öffentliche Konsultation zu den Auswirkungen einer möglichen Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat durch, das unter anderem auch als Füllmaterial für Kunststoffrasen genutzt wird.
Existierende Plätze seien tatsächlich nicht sofort vom Verbotsvorschlag betroffen. Der Spielbetrieb könnte fortbestehen. Allerdings wären deren Unterhalt vom Verbotsvorschlag betroffen, wenn die Bestände vom bisherigen Füllmaterial aufgebraucht sind.
Eine Übergangsfrist wird geprüft. Wirklich raten kann man also keinem Verein, sich jetzt einen Kunststoffrasen für 500.000 Euro anzuschaffen.
Abgesehen davon gibt es bereits umweltfreundliche Alternativen zum Gummigranulatrasen, z.B. Kork.Wir appellieren an die Verantwortlichen der Vereine und der Gemeinde, zum Wohle unserer aller Umwelt vom Kunstrasen aus Plastik komplett abzusehen und sich statt dessen über Alternativen zu informieren!
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